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„Damit haben wir nicht gerechnet. Zu Beginn skeptisch, war das Bieterverfahren der beste Rat.“

Mechthilde G., Seligenstadt

Wer seine Immobilie verkaufen will, wird mit einem Bieterverfahren den optimalen Marktpreis für seine Immobilie erzielen.

Das Bieterverfahren lohnt sich immer. Viele Immobilienbesitzer stehen beim Verkauf vor einer schwierigen Entscheidung: Zu welchem Preis sollen sie das Haus oder die Wohnung anbieten?

Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf und eine Methode zur Ermittlung des Marktpreises. Anders als bei einem konventionellen Verkauf gibt es beim Bieterverfahren jedoch keinen festgelegten Kaufpreis. Im Einzelfall kann der Eigentümer in Absprache mit dem Immobilienmakler einen Mindestpreis ansetzen und im Exposé nennen. Beim Bieterverfahren wird die Immobilie ohne Preis, dafür aber mit einem Hinweis auf das Verfahren beworben. Hier hat jeder Kaufinteressent die Möglichkeit, einen Preis für das Objekt vorzuschlagen.

Um Ihnen als Verkäufer die Arbeit abzunehmen, Gebote zu sammeln und zu verwalten, kann das Bieterverfahren von Schwarzenberg abgewickelt werden. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Der Ablauf eines erfolgreichen Bieterverfahrens mit Schwarzenberg.

1. Das persönliche Gespräch.

Nach der ersten Kontaktaufnahme besuchen wir Sie gerne, oder kommen Sie doch einfach in unser Büro. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie. Das persönliche Gespräch ist der erste wichtige Schritt um Sie, Ihre Vorstellungen und Ihre Immobilie kennenzulernen.

Nur durch eine detaillierte Prüfung Ihrer Immobilie können wir feststellen, ob Ihre Immobilie für ein Bieterverfahren geeignet ist, oder sich andere Verkaufsformen besser anbieten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

2. Eine fundierte Wertermittlung.

Durch unser gutachterliches Wissen und durch unsere ausgezeichneten Marktkenntnisse, erstellen wir Ihnen ein belastbares und transparentes Verkehrswertgutachten (gem§ 194 BauGB), dass den Vorgaben der deutschen Gesetze und Normen  entspricht.

In diesem Schritt geht es auch um die Beschaffung und Prüfung aller notwendigen Objektunterlagen, die für eine erfolgreiche Vermarktung unerlässlich sind. Sei es mittels Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren. Sie erhalten eine fundierte Werteinschätzung Ihrer Immobilie.

Mehr über die Schwarzenberg Immobilienbewertungen.

3. Unsere Analysen und Handlungsempfehlung.

Neben der Wertermittlung des aktuellen Ist-Zustands ist es von großer Bedeutung die Chancen einer Immobilie zu erkennen. Nur so kann man vorhandene Potentiale nutzen und Risiken vermeiden. Jedoch ist hier auch Vorsicht geboten. Nicht alles, was man machen kann, ist auch sinnvoll.

4. Marketing und Präsentation.

Nachdem wir bereits bei der Wertermittlung alle erforderlichen Objektunterlagen geprüft haben, werden diese sorgfältig aufbereitet und in ein ausführliches Exposé umgesetzt. Unsere Exposés beinhalten professionelle Fotos, 360 Grad-Rundgänge, neu gezeichnete Grundrisse, Lagebeschreibung und einen ansprechenden redaktionellen Teil. Auf Wunsch erstellen wir gerne ansprechende Drohnenfotos.

5. Vermarktung. Online, Zeitung und Bestandskunden.

Durch ansprechende Insertion auf allen führenden Web-Portalen, Social Media, zielgruppenrelevanten Medien und die direkte Ansprache unserer Bestandskunden vermarkten wir Immobilien in kurzer Zeit mit Erfolg.

6. Besichtigung und Prüfung der Interessenten.

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Vor den Besichtigungen der Immobilie überprüfen wir die Identität aller Interessenten. Wir informieren Sie vorab, wer Interesse an Ihrer Immobilie hat. Die Besichtigungen werden immer von einem unserer kompetenten Verkaufsexperten vorgenommen. Die Interessenten werden umfassend über alle Details, Merkmale und Highlights Ihrer Immobilie informiert. So vermeiden wir Zeitverzögerungen oder Enttäuschungen bereits im Vorfeld.

7. Gebotsphase.

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Alle Kaufinteressenten haben nun die Möglichkeit ihre Gebote innerhalb einer festgelegten Frist einzureichen. Sie erhalten nach der Prüfung ein Passwort zum Zugang des Datenraums und können nun Ihre Gebote in der Phase 1 abgeben. Die Gebote müssen mindestens in der Höhe des Startpreises liegen. Die 5 Höchstbietenden – und nur diese – erhalten dann den Zugang zur Gebotsphase 2. Das aktuelle Höchstgebot wird diesen bekannt gegeben und sie haben nun die Chance weitere Gebote abzugeben. Je nach Vorgehen, können die Kaufinteressenten über die aktuellen Höchstgebote informiert werden, damit diese wiederum erneut bieten können. Der Höchstbietende erhält letztendlich die Immobilie.

8. Notartermin und Vollzug.

Vor dem Notartermin prüfen wir die Bonität des Kaufinteressenten und kümmern uns mit unserem Netzwerk an Rechtsanwälten und Steuerberatern um die Klärung aller Rechts- und Steuerfragen. Im nächsten Schritt stimmen wir – sorgfältig – den Kaufvertragsentwurf mit Ihnen und dem Kaufinteressenten ab. Im Anschluss besprechen wir mit Ihnen die Besonderheiten des Notarvertrages. Von der „Auflassung“, über Eintragungen in der Abt. II des Grundbuchs, bis hin zu Übergang, Nutzen und Lasten. Ein von Schwarzenberg perfekt vorbereiteter und begleiteter Notarvertrag sichert Ihnen einen reibungslosen und erfolgreichen Abschluss.

Vorteile für den Verkäufer.

  • Für den Verkäufer besteht die Möglichkeit die Immobilie innerhalb weniger Wochen zu verkaufen. Die Vermarktungszeit ist also wesentlich kürzer als bei der herkömmlichen Methode.
  • Ein optimaler Verkaufspreis wird durch den Wettbewerbsgedanken erzielt. Je mehr Bieter, desto wahrscheinlicher ist es, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
  • Der Eigentümer behält beim Immobilienverkauf im Bieterverfahren völlige Entscheidungsfreiheit über die Veräußerung seiner Immobilie. Das Bieterverfahren ist somit nicht bindend.
  • Für den Verkäufer besteht die Möglichkeit für die Immobilie einen höheren Preis zu erzielen, wenn individuelle käuferspezifische Merkmale vorhanden sind. 

Vorteile für den Käufer.

  • Der Käufer hat beim Bieterverfahren die Möglichkeit, den Kaufpreis selbst festzulegen. Um den Wert des Hauses möglichst realistisch einschätzen zu können, werden dem potenziellen Käufer während der Besichtigung die nötigen Unterlagen ausgehändigt.
  • Der Käufer kann– bis zu einem gewissen Grad – den Preis der Immobilie aktiv selbst mitbestimmen. Er kann aber auch jederzeit wieder aussteigen, wenn seine finanziellen Möglichkeiten überschritten sind.